Zum Hauptinhalt springen
Straftat:SACHBESCHÄDIGUNG (§ 303 StGB)

Es wurde Ihr Eigentum beschädigt

In diesem Bereich sind viele Dinge denkbar:

  • zerstochene Reifen,
  • eine eingeschlagene Fensterscheibe,
  • zertrampelte Blumenbeete,
  • abgesägte Äste,
  • verschmutzte oder zerrissene Kleidung (evtl. auch infolge einer Körperverletzung),
  • verschmierte Hauswände,
  • usw., usw.

Auch dies muss nicht einfach hingenommen werden.
Sie brauchen:

  1. Name und Adresse der Person, die Ihr Eigentum beschädigt hat,
  2. Adresse und Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/diejenige wohnt
  3. einen Termin zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson